FAQ zum Unfallgutachten
Die Fragen, die mir nach einem Unfall am häufigsten gestellt werden — ehrlich und verständlich beantwortet.
Kostet mich das Gutachten etwas?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten — nicht du. Bei Teilschuld oder unklarer Lage klären wir vorab transparent, was sinnvoll ist, bevor Kosten entstehen.
Was ist die Bagatellgrenze?
Bei sehr kleinen Schäden (Richtwert ca. 750 €) kann die Versicherung die Übernahme der Gutachterkosten ablehnen. Dann klären wir gemeinsam, ob ein Gutachten nötig oder eine andere Lösung sinnvoller ist.
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigter hast du das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Gutachter — du musst nicht den Prüfer akzeptieren, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Muss ich schon mit der Versicherung gesprochen haben?
Nein. Du kannst dich jederzeit melden — auch wenn die Versicherung bereits Kontakt aufgenommen hat.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Der Wertverlust allein durch den Unfall — auch nach fachgerechter Reparatur. Ein Unfallwagen erzielt beim Verkauf weniger. Diese Position steht dir zu, wird ohne eigenes Gutachten aber oft nicht berücksichtigt.
Was ist Nutzungsausfall?
Für jeden Tag, den du dein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kannst, steht dir eine Entschädigung zu — abhängig von der Fahrzeugklasse. Alternativ kommt ein Mietwagen infrage.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Das Gutachten ermittelt Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Unfall) und Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeugs). Die Differenz ist die Grundlage deiner Entschädigung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Meist innerhalb von 24 Stunden — am Unfallort, zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt, in ganz Berlin und im Umland.
Wie lange dauert das fertige Gutachten?
Nach der Begutachtung ist das Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden versandbereit — für dich, die Versicherung und auf Wunsch deinen Anwalt.
Was brauchst du von mir?
Oft reicht eine kurze Schilderung und ein paar Fotos. Hilfreich: Daten des Unfallgegners und Fahrzeugschein — nichts davon ist Pflicht für den Erstkontakt.
Arbeitest du mit Werkstätten und Anwälten zusammen?
Ja, über ein Netzwerk aus Werkstätten und Fachanwälten für Verkehrsrecht. Du entscheidest selbst, ob und wen du einbeziehen möchtest.
